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LG Schwerin, 24.02.2005 - 3 O 650/03 |
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Verfahrensgang
- LG Schwerin, 24.02.2005 - 3 O 650/03
- OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
Grundstückskauf: Mangelhaftigkeit eines Gebäudes wegen bestehendem Denkmalschutz
das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 24.02.2005 zum Az. 3 O 650/03 wird abgeändert und es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche zusätzlichen Aufwendungen zu erstatten, die dadurch entstehen, dass der mit notarieller Urkunde vom 07.12.2002 zur UR-Nr. ..., vom Kläger von der Beklagten erworbene Grundbesitz, noch eingetragen im Grundbuch von ..., postalische Anschrift: ... unter Denkmalschutz steht und als Baudenkmal eingetragen in der Denklmalliste des Landkreises Ludwigslust ist und nicht nur unter Milieu- und Ensembleschutz steht.